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   BFH, 15.04.1991 - XI R 34/89   

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https://dejure.org/1991,22653
BFH, 15.04.1991 - XI R 34/89 (https://dejure.org/1991,22653)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1991 - XI R 34/89 (https://dejure.org/1991,22653)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1991 - XI R 34/89 (https://dejure.org/1991,22653)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.02.1971 - I R 51/66

    Kapitalgesellschaft - Wirtschaftsgüter - Überlassung an andere

    Auszug aus BFH, 15.04.1991 - XI R 34/89
    Das FG hat die Revision entsprechend § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zugelassen, weil es vom BFH-Urteil vom 3. Februar 1971 I R 51/66 (BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408 [BFH 03.02.1971 - I R 51/66]) abgewichen ist.
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

    Das erneute Anbringen eines Antrags im Revisionsverfahren, nachdem dieser vor dem FG fallengelassen worden war, stellt eine unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren (§ 123 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) dar (BFH-Beschluß vom 15. April 1991 XI R 34/89, BFH/NV 1991, 829).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 141/01

    NZB; formelle Beschwer; Klageerweiterung

    Eine Erweiterung des Klagebegehrens in der Revisionsinstanz ist indes nach § 123 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unzulässig, und zwar selbst dann, wenn der Kläger in der Revisionsinstanz auf einen während des Klageverfahrens fallengelassenen Klagantrag --hier auf die ursprünglich begehrte Zusammenveranlagung-- zurück greift (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 1991 XI R 34/89, BFH/NV 1991, 829).
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